25. November 2022
10:30 - 11:15 Uhr
Bühne Halle B5
Deutsch
Standards in der Seilzugangstechnik - Bedeutung für Ausbildung, Einsatzpraxis und Rechtssicherheit

Wir möchten uns den Fragen nach Standards und dem Sinn eines Qualifikationsnachweises, der von einer externen Zertifizierungstelle ausgegeben wird, aus der Richtung des gesunden Menschenverstandes und der Vereinfachung für Arbeitgeber und Beschäftigte nähern. 

Referent: Sven Drangeid, FISAT

Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen sind laut Betriebssicherheitsverordnung als Arbeitsmittel bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen legitimiert. Die Verordnung wird auf Vorschlag der Europäischen Kommission und des Rates gemeinsam erlassen und muss in den Mitgliedsstaaten national umgesetzt werden. Da es sich um einen verbindlichen Rechtsakt handelt, sind die beschriebenen Mindestvorschriften für Arbeiten unter Zuhilfenahme von Seilen zwingend einzuhalten. Die untersetzenden Technischen Regeln und weitere Veröffentlichungen, die Seilzugangstechniken behandeln, beschreiben zwar die anerkannten Regeln der Technik und lösen die Vermutungswirkung aus, haben jedoch häufig nur empfehlenden Charakter und schliessen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus. Hinzu kommt, dass das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland nicht nur durch eine Vielzahl von Verordnungen, Regeln und Normen geprägt ist, sondern auch durch die strikte Trennung der regelgebenden Institutionen. Ergänzend existieren private technische Regelungen, wie sie die zertifizierenden Verbände in ihren Sicherheitsrichtlinien beschreiben. Diese haben ausschliesslich empfehlenden Charakter und dennoch werden Zertifikate der etablierten Zertifizierungsstellen, wie FISAT, IRATA, SOFT oder ANETVA häufig eingefordert, wenn Aufträge vergeben werden, bei denen Seilzugangstechniker eingesetzt werden sollen. Wir möchten uns den Fragen nach Standards und dem Sinn eines Qualifikationsnachweises, der von einer externen Zertifizierungstelle ausgegeben wird, aus der Richtung des gesunden Menschenverstandes und der Vereinfachung für Arbeitgeber und Beschäftigte nähern. Eine rechtswissenschaftliche Auslegung der verschiedenen Schriften oder die juristische Bewertung konkreter Sachverhalte sind uns jedoch nicht möglich. 

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Sonja Heß
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